Keine politische Weitsicht auf der grünen Wiese
Laut Mitteilung der Bez. Reg. Köln ist die derzeitige Planung von über 800 qm Verkaufsfläche an dem Standort Fienacker nicht zulässig. Von entscheidender Bedeutung wird dabei die Nutzung des sog. Backshop/ Cafe sein. Um eine Genehmigung zu erlangen muss gewährleistet sein, dass der Verzehr der Waren überwiegend vor Ort stattfinden muss.…