Swisttal braucht dringend eine Baumschutzsatzung

IMG_2718Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen versucht mit einem erneuten Antrag an die zuständigen Gremien des Rates der Gemeinde Swisttal den Erlass einer Satzung zum Schutz wertvoller und ortsprägender Bäume zu erreichen.
Seit unserem letzten Versuch aus dem Jahre 2012 haben uns aus der Bevölkerung viele Anfragen und Bitten erreicht, doch auch in Swisttal eine Baumschutzsatzung in die Wege zu leiten.

 

Auch in Swisttal haben die Menschen ein Gespür für Veränderungen. Die Sensibilisierung für die vorhandene Natur und ihren Erhalt ist mittlerweile vielen ein wichtiges Anliegen. Der Verlust an Grün bleibt auch in der Bürgerschaft nicht unbemerkt. Immer wieder empören sich deshalb Swisttaler Bürgerinnen und Bürger über das Fällen wertvoller Bäume in unseren Ortschaften und bedauern das Fehlen einer Baumschutzsatzung. Gesunde alte und ortsprägende Bäume sind aus vielfältigen Gründen unbedingt zu erhalten.

  • Sie sind ein über Jahre hinweg gewachsenes Kleinbiotop
  • Sie wirken dem Klimawandel entgegen. Eine Verringerung des Bestandes bewirkt einen schnelleren Klimawandel und eine Verschlechterung des Mikroklimas in den Orten
  • Sie binden große Mengen Wasser und geben diese nach und nach wieder an die Umwelt ab
  • Jeder einzelne, für sich genommen, stellt eine kleine „grüne Lunge“ dar und sorgt für ein angenehmeres Mikroklima
  • Sie sind Sauerstoffspender und das, je nach Größe, in beträchtlichem Umfang
  • Sie sind Schattenspender an heißen Sommertagen
  • Insbesondere alte Bäume haben sich an ihren Standort angepasst
  • Sie tragen zum Schallschutz bei
  • Sie sind teilweise jahrzehnte- und manchmal sogar Jahrhunderte alte Naturdenkmale
  • Manche sind ein Stück Swisttaler Ortsgeschichte
  • Viele prägen das Ortsbild der Dörfer

Vielfach wird von den Gegnern und Kritikern eines solchen Baumschutzsatzung vorgetragen, dass

  • dann auf Privatgrundstücken keine Bäume mehr gefällt werden dürfen
  • die Bürger bei Bekanntwerden einer solchen Satzung schnell noch alle Bäume fällen würden, die vor dem Erreichen des Schutzumfangs (Stammumfang von 80 cm) stehen
  • die Satzung in die Eigentumsrechte eingreifen würde
  • der Erlaß einer solchen Satzung einen unverhältnismäßigen Kosten- und Personalaufwand zur Folge hätte

Diesen vorgeschobenen Argumenten kann sehr leicht begegnet werden. Den Schutz der neuen Baumschutzsatzung sollen zukünftig nur die großen, die alten, die ökologisch wertvollen sowie die ortsprägenden Bäume genießen. Der gesunde Menschenverstand und ein Blick in die Umwelt sagt schon jedem, dass das nicht sehr viele Bäume sein können.

So ist zum Beispiel nicht zu erwarten, dass

  • zukünftig auf Privatgrundstücken keine Bäume mehr gefällt werden dürfen, weil Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr nur selten in Privatgärten stehen
  • Bürger noch vor Inkrafttreten der Baumschutzsatzung in großem Umfang all die Bäume fällen werden, die vor Erreichen der festgelegten Schutzbestimmungen  einen Schutzumfang von 80 cm erreichen, weil sie ordnungs- und strafrechtliche Folgen vermeiden wollen. Hier wird dem Bürger Unvernunft unterstellt, zumal viele  Gartenbesitzer bewusst Bäume dieser Größe pflanzen
  • der Eingriff in Eigentumsrechte so gravierend ist, dass dadurch der Einzelne erhebliche Vermögens- oder Eigentumsverluste zu erleiden hat. Wobei erst die bewußt herbeigeführte Fällung eines Baumes einen Eigentumsverlust darstellt
  • durch die Satzung erhebliche Kosten- und Personalaufwendungen zu erwarten sind, weil die Verwaltung erst dann tätig werden muss, wenn ein entsprechender Antrag auf Fällung eines Baumes vorliegt und nach der geltenden Baumschutzsatzung zu beurteilen ist. In Anbetracht der geringen Anzahl solcher Bäume ist diese Vermutung absurd.

Die Sorgen der Bürger muss man ernst nehmen. Es geht aber zu weit, hier ein Szenario zu eröffnen, das gemeindeweit ein Fällen aller Bäume auf Privatgrundstücken, riesige Eigentumsverluste oder riesige Kosten- und Personalaufwendungen prophezeit.

Wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls einen notwendigen Schutz dieser wertvollen Bäume bejahen, sich bei ihren Ratsvertretern für den Erlass einer notwendigen Satzung einzusetzen.

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