Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hatte mit Schreiben vom 20.07.2016 gegenüber der Bürgermeisterin die Bebauung eines Grundstücks im Gewerbegebiet Odendorf beanstandet, und zwar, weil nach unseren Feststellungen ein Grundstück im Gewerbegebiet mit einer überwiegend privaten und darüber hinaus unzulässigen Nutzung genehmigt worden ist.
Mit Schreiben vom 29.08.2016 antwortet die Bürgermeisterin, dass es sich um ein Atelier für Bildende Kunst, Design und Textile Kunst handelt. Die Flächenaufteilung in betriebliche und private Nutzung sei nicht zu beanstanden und entspreche den bebauungsplanrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus wäre ein solches Vorhaben im Gewerbegebiet zulässig.
Leider sind diese Aussagen falsch.
Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Odendorf sind in diesem Planbereich kulturelle Vorhaben unzulässig und nicht genehmigungsfähig.
So heißt es in den textlichen Festsetzung unter Punkt 1.1.2:
„Im Gewerbegebiet sind von den gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke nicht zulässig.“
Auch die Angaben zu den unterschiedlichen Nutzungen sind nicht korrekt. Das Gebäude ist so konzipiert, dass die Wohnnutzung gegenüber der betrieblichen Nutzung überwiegt. Dies haben im Übrigen Nachbarn ebenfalls bestätigt.
Wir müssen somit leider feststellen, dass uns die Bürgermeisterin nicht richtig und umfassend informiert hat.
Wir werden daher auch eine Anfrage an die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises richten und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die erteilte Baugenehmigung prüfen.
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