Die Aussagen der CDU und SPD zum Bericht des General Anzeigers vom 09.11.2017 zum Prüfungsrecht des Rechnungsprüfungsausschusses können nicht unwidersprochen bleiben.
Da wird ernsthaft behauptet, die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sei überflüssig, weil es ein Akteneinsichtsrecht nach § 55 Gemeindeordnung NW gebe. Die SPD versteift sich sogar zu der Behauptung, dafür gäbe es keine rechtliche Notwendigkeit.…