Stink sauer reagieren die Vorsitzenden von SPD, Tobias Leuning, und der Grünen-Ratsfraktion, Udo Ellmer, auf ein ihrer Meinung nach Foulspiel der CDU-Kandidatin Kalkbrenner im Rennen um das Bürgermeisteramt:
„Sie missbraucht ihr Amt als Beigeordnete und den Verwaltungsapparat der Gemeinde für ihren persönlichen Wahlkampf. Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl gebieten, dass hoheitliche Stellen, wie Kommunalbeamte, nicht in amtlicher Eigenschaft parteiergreifend auf die Bildung des Wählerwillens einwirken. So haben das auch höchste Gerichte mehrfach entschieden.“
In einer offiziellen Pressemitteilung zur Verkehrssituation auf der Kölner Straße in Heimerzheim auf der Homepage der Gemeinde hatte sich Kalkbrenner erst als „Beigeordnete“, dann als „Bürgermeisterkandidatin“ zitieren lassen und damit gegen die amtliche Neutralitätspflicht verstoßen. Als Beigeordnete aus Sicht von Ellmer und Leuning kein Problem, aber als Bürgermeisterkandidatin darf sie auf diesem Weg keinen Wahlkampf machen, dies ist ihre Privatsache. Amtliche und private Äußerungen müssen hinreichend sicher unterscheidbar sein.
Udo Ellmer erklärt: „Frau Kalkbrenner wird für die Lösung von Verkehrsproblemen als Beigeordnete von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt und das hat nichts mit einer Kandidatur als Bürgermeisterin zu tun.“
Tobias Leuning ergänzt: „Frau Kalkbrenner, die seit Wochen den Themen unserer Kandidatin hinterher rennt, scheint schon so verzweifelt, dass jetzt das Rathaus ihren Wahlkampf übernehmen muss. Genau diese Vereinnahmung soll nach dem 13.9. aufhören. Zusätzlichen Beigeschmack erhält die angesprochene Meldung, wenn man weiß, dass sie auf eine Initiative der SPD zurückgeht und Frau Kalkbrenner nun auf Aufforderung des Ausschusses eine fehlerhafte Umsetzung korrigieren lies.“
Ellmer und Leuning appellieren an den CDU-Vorsitzenden Heller und Bürgermeister Maack, Frau Kalkbrenner zur Ordnung zu rufen und an das bisher in Swisttal übliche Fair Play zu erinnern. Maack hatte noch vor einigen Monaten die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in einem scharfen Brief an ihre Neutralitätspflicht erinnert. „Vielleicht hätte er besser die Juristin Kalkbrenner darüber informiert“, kommentieren Ellmer und Leuning.
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