Die schnelle Lösung muss nicht immer die beste Lösung sein

Sport in der Gesellschaft ist in der Tat so wichtig, dass die Vereinten Nationen ihn sogar zu einem Menschenrecht erklärt haben. Gerade in einer von Pandemie und Naturkatastrophe gebeutelten Gemeinde, kann man sich der Bedeutung von sportlichen Aktivitäten in den unterschiedlichsten Vereinen vor Ort kaum verweigern.

Daher wünschen sich auch Bündnis 90/Die Grünen für die Sportvereine in Swisttal eine schnelle Wiedereröffnung oder Umsiedlung von flutgeschädigten Sportstätten, aber nicht um jeden Preis.

Deshalb sehen wir die aktuellen Planungen der Verwaltung für das „Sportzentrum Odendorf“ im Flächennutzungs- und Bebauungsplan Od 21 äußerst kritisch. Nicht nur liegt das Plangebiet „Im Klinkert“ in direkter Nachbarschaft zu einem Landschafts- und Naturschutzgebiet (LSG 5207-0007/SU-072 http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg), auch die weitere Ausgestaltung mit Kunstrasenplätzen, einer Beleuchtung für die Sportanlagen, sowie die Zuwegung zu den Sportanlagen werfen viele Fragen auf. Man erinnere sich hier nur an die langwierigen Beratungen und Planungen für den Fahrradweg zwischen Morenhoven und Buschhoven, der ebenfalls zum Erreichen der Sportanlagen mit entsprechender Ausleuchtung versehen werden musste.

Deshalb werden wir bei den ersten Beratungen auch auf eine Prüfung von alternativen Standorten, wie zum Beispiel das Gelände im Anschluss an das Gewerbegebiet Odendorf plädieren. Vorteil an dieser Lage wäre unter anderem eine bereits bestehende Zuwegung, sowie die zentrale Lage zu den Dörfern Essig und Ludendorf, die somit ebenfalls unmittelbar in den Genuss einer modernen, neuen Sportstätte kommen würde. Darüber hinaus ist dort schon ein Bolzplatz und ein Fitness-Outdoor-Parkour vorgesehen.

„Jetzt gilt es, trotz gebotener Eile, nachhaltig und klug zu handeln. Und dabei ist dann oft nicht die schnellste Lösung die beste Lösung. Wenn es alternative Flächen gibt, müssen die in die politische Abwägung des Rates einbezogen werden. Das gebietet § 40 GO NRW. Das kann und darf die Verwaltung nicht auf eigene Faust vorab mit dem Planungsbüro und den Sportvereinen absprechen.“

Monika Goldammer, Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen für den Planungs- und Verkehrsausschuss
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