Bündnis90/Die Grünen haben inzwischen den Eindruck, dass hausgemachte Personalprobleme verstärkt zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Deutlich wurde dies zum Beispiel in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2018.
Dort war in einer Vorlage zu lesen, dass die Verwaltung für die Beantwortung einer simplen juristischen Frage, die auch die Mitarbeiter der Bauverwaltung hätten beantworten können, ein Fachbüro für hohe Honorarbeträge beauftragt hat. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass das dafür notwendige Personal nicht zur Verfügung stehe. Dies ist leider kein Einzelfall. Der im Hause vorhandene juristische Sachverstand wird offensichtlich nicht sehr oft bemüht und stattdessen teuer außerhalb eingekauft.
Nachweislich wurden notwendige Abrechnungen im Bereich der Erschließungs- und Anliegerkosten jahrelang verschleppt oder gar nicht durchgeführt, obwohl diese Gelder, die der Gemeinde von Gesetzes wegen zustehen, in der derzeitigen Haushaltssituation dringend benötigt werden. Mehrfach wurde die Verwaltung von unserer Fraktion auf mögliche Beitragserhebungspflichten hingewiesen.
So wurden beispielsweise Bürgern aus Straßfeld zwei Tage vor Weihnachten im letzten Jahr Beitragsbescheide zugestellt für eine Maßnahme, die bereits seit mehreren Jahren abgeschlossen ist und bei der die Verjährung drohte.
Die Erhebung von Anliegerbeiträgen zu Straßen- und Kanalbaumaßnahmen war zum Beispiel ein Thema, was unsere Fraktion gerne einmal im Rahmen einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses untersuchen wollte. Wie bekannt, wurde dies mit Mehrheit auf Verlangen der Verwaltung abgelehnt.
Personalprobleme sollten allerdings nicht dazu führen, dass der Gemeinde zustehende Anliegerkosten entweder gar nicht oder zeitverzögert erhoben werden. Im Übrigen ist die Beitragserhebung in verschiedenen Stellenbeschreibungen von Mitarbeitern enthalten und trägt dabei auch zu entsprechenden Besoldungen bei.
Die Heranziehung eines Fachbüros ist auf die Fälle zu beschränken, in denen es um Haftungsfragen der Mitarbeiter oder um rechtlich schwierige Angelegenheiten geht. Diese Umstände sind im Beitragswesen allerdings nicht gegeben.
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