Die Swisttaler CDU bemängelt zum wiederholten Male eine Verteilung von Landesmitteln nach dem Schlüsselzuweisungssystem des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW. Hierbei behauptet die CDU ebenfalls gebetsmühlenartig, dass dieser Verteilungsschlüssel erst dazu geführt habe, dass die Gemeinde Swisttal und andere ländliche Kommunen in die Haushaltssicherung gerieten und die Ballungsgebiete im Ruhrgebiet besonders großzügig bedacht worden seien.
Diese Aussage der CDU Swisttal ist irreführend und verschweigt Entscheidendes.
Die rot-grüne Landesregierung hat seinerzeit eine von der damals vor ihr herrschenden CDU-FDP-Regierung bewusst vorgenommene Begünstigung des ländlichen Raumes wieder rückgängig gemacht, weil natürlich in den Ballungsgebieten die öffentlichen Einrichtungen bestehen, die das Umland nicht bereitstellen kann und muss, aber von den Ballungskommunen finanziert werden müssen, ohne dass sich die ländlichen Kommunen hieran beteiligen. Eine Maßnahme, die aus Sicht vieler Finanzexperten dringend geboten erschien, weil die oft CDU-dominierten ländlichen Kommunen hierdurch für Leistungen begünstigt wurden, die sie gar nicht erbringen.
Diese gesetzliche Umstellung hat natürlich dazu geführt, dass die ländlichen Kommunen, zu denen auch Swisttal gehört, weniger Landeszuweisungen bekamen. Diesen Umstand allerdings als Alleinstellungsmerkmal für den Weg in die Haushaltssicherung zu sehen, soll nur davon ablenken und verschleiern, dass Swisttal daneben hausgemachte Haushaltsprobleme hatte und hat, die durch diese Umstellung nur verstärkt wurden.
Das im Finanzausgleich herrschende Solidaritätsprinzip kann nicht soweit gehen, dass Kommunen Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen erhalten, die sie gar nicht bereithalten können und müssen. Insofern war die Umstellung des Schlüsselzuweisungssystems finanzpolitisch notwendig und geboten. Dies hat im Übrigen der Verfassungsgerichtshof NRW so auch bestätigt.
Bündnis90/Die Grünen
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