Keine stärke Kontrolle der Verwaltung erwünscht

Die Aussagen der CDU und SPD zum Bericht des General Anzeigers vom 09.11.2017 zum Prüfungsrecht des Rechnungsprüfungsausschusses können nicht unwidersprochen bleiben.

Da wird ernsthaft behauptet, die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sei überflüssig, weil es ein Akteneinsichtsrecht nach § 55 Gemeindeordnung NW gebe. Die SPD versteift sich sogar zu der Behauptung, dafür gäbe es keine rechtliche Notwendigkeit.

Dabei wird allerdings verschwiegen, dass das Prüfungsrecht des zuständigen Ausschusses nicht in § 55 GO NW, sondern in den Vorschriften der §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung geregelt ist. Zum Ablauf der von Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführenden Prüfung heißt es im Kommentar zum § 101 der Gemeindeordnung: „Wenn das Gesetz zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, „Dritte“ mit Prüfungsaufgaben zu betrauen, so ist dies keine Alternative zur örtlichen Rechnungsprüfung, derer sich der Rechnungsprüfungsausschuss frei bedienen könnte.“

Die Gemeinde Swisttal bedient sich eines Wirtschaftsprüfers. Die Prüfung durch ihn ist lediglich ein Hilfsmittel für die allein dem Ausschuss zustehende Verpflichtung zur Gesamtprüfung. Damit wird der Ausschuss weder von seiner Pflicht zur eigenen Prüfung entbunden, noch kann ihm durch die Einschaltung eines Externen das Recht auf eigene Prüfung entzogen werden. Dies geht eindeutig aus der Kommentierung zum § 101 der Gemeindeordnung hervor, in der es heißt: „Dies ändert aber nichts an seiner gesetzlichen Verantwortung für die jeweilige Prüfung. Folgerichtig ist er auch nicht an das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung gebunden, sondern er entscheidet frei, ob und inwieweit er deren Ergebnis übernimmt.“

Die größten Fraktionen im Rat vertreten somit gegenüber ihren Wählern und den Bürgern die Auffassung, dass eine Wahrnehmung rechtsverbindlicher Pflichten der Ratsmitglieder nicht angebracht sei. Dabei haben gerade Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses in der Vergangenheit mehrfach Fehlverhalten ans Tageslicht befördert und zu personellen Konsequenzen bei Mitarbeitern der Verwaltung geführt.

Die Verweigerung eines demokratischen Rechtes der Ratsmitglieder durch arrogantes Abstimmungsverhalten zu verhindern und zu beschneiden, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass man genau diese Aufdeckungen in Zukunft mit aller Macht vermeiden will.

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